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Praxis-Urlaub
Liebe Patienten,

unsere Zahnarztpraxis ist vom 04.08.2025 bis 21.08.2025 geschlossen.
Ab 25.08.25 sind wir wieder da.


In dringenden Notfällen wenden Sie sich bitte an den Zahnärztlichen Notdienst.

Ihre Zahnarztpraxis am Olympiadorf

Dr. Sonja Südbeck

Dr. Sonja Südbeck

Meine berufliche Intention ist es Menschen zu helfen, ihre Wünsche und Vorstellungen ernst zu nehmen und jede Behandlung individuell auf die Einzelne und den Einzelnen abzustimmen.

Ihnen als Zahnärztin menschlich zur Seite zu stehen, dabei wissenschaftlich fundiert sowie handwerklich präzise zu arbeiten – das sind meine Hauptanliegen Ihnen als Patient gegenüber.

Gerne nehme ich mir ausgiebig Zeit für ein persönliches Beratungsgespräch und erkläre Ihnen verschiedene Behandlungsrichtungen, um anschließend gemeinsam mit Ihnen den für Sie optimalen Behandlungsweg herauszufinden.

Ratenzahlung – nutzen Sie die günstigen Teilzahlungsangebote der DZR

Ratenzahlung – nutzen Sie die günstigen Teilzahlungsangebote der DZR

Sparsamkeit ist im Grunde eine gute Sache. Allerdings gibt es auch Lebensbereiche, wo Sparen am Ende sogar höhere Kosten verursachen kann. Das gilt auch für die Gesundheit. Wer sich hier am falschen Ende einschränkt, kann mitunter böse Überraschungen erleben. Ganz besonders trifft das auf die Gesundheit Ihrer Zähne zu. Aus kleineren Problemen, die noch relativ einfach und damit auch kostengünstig behandelt werden können, werden im Laufe der Jahre größere Probleme, mit denen mehr Kosten auf Sie zukommen. Natürlich spielen hier nicht nur hohe Preise eine Rolle. Nicht oder nicht ausreichend behandelte Zahnprobleme können nicht nur Schmerzen, sondern auch ernsthafte gesundheitliche Probleme verursachen. Allerdings werden viele zahnärztliche Leistungen heute von den Versicherungsträgern gar nicht mehr oder nur noch zum Teil bezahlt. Das schreckt viele Patienten von dringend nötigen Behandlungen ab. Glücklicherweise gibt es hier die Alternative, die Leistungen in Anspruch zu nehmen und den anfallenden Rechnungsbetrag in Ratenzahlung zu begleichen. Möglich wird das durch die einfachen und günstigen Teilzahlungsangebote der DZR (Deutsche Zahnärztliche Rechenzentren).

Wann ist eine Ratenzahlung möglich?

Ihr Zahnarzt in München arbeitet mit den DZR zusammen. Diese kümmern sich um alle anfallenden Abrechnungen, damit Ihr Zahnarzt sich vor allem auf seine Patienten konzentrieren kann. Er wird für Sie einen Behandlungsplan aufstellen. Die Höhe der Honorarkosten regelt die Gebührenordnung für Zahnärzte. Diese legt fest, wie viel die Behandlung mindestens und höchstens kosten darf. Auch die eventuellen Zuzahlungen durch den Versicherungsträger sind verbindlich geregelt. Alle darüber hinaus anfallenden Behandlungskosten müssen Sie selber zahlen. Ihr Arzt wird eine Rechnung für Sie erstellen. Nach Rechnungseingang können Sie sich dann an die DZR wenden und eine Ratenzahlung vereinbaren.

Das Abrechnungszentrum als Finanzierungspartner

Unsere Zahnärzte legen großen Wert darauf, ihre Kompetenz stetig zu erweitern und bei modernen Behandlungsmethoden und Verfahren stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Um patientenorientiert arbeiten zu können, kooperiert unsere Praxis im Bereich des Rechnungswesens mit den DZR. Die Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentren kümmern sich um die Abrechnungen und sind ein vertrauenswürdiger Partner Ihres Zahnarztes. Als Patient profitieren Sie also von diesem Service, weil Ihr Zahnarzt sich vor allem auf Sie und Ihre Bedürfnisse konzentrieren kann. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, einfach und unbürokratisch eine Teilzahlung mit den DZR zu vereinbaren. So müssen Sie die Kosten Ihrer Zahnbehandlung nicht auf einmal tragen und können Sie in überschaubaren Raten abbezahlen.

Warum eine Ratenzahlung?

Heute ist in der Zahnbehandlung vieles möglich, was vor einigen Jahren noch kaum vorstellbar war. Moderne Behandlungsmethoden und Zahnersatz made in Germany garantieren eine ausgezeichnete Qualität. Allerdings sind für diese Qualität auch ein besonderes Equipment in den Dentallaboren und ein hohes fachliches Wissen bei Ihrem behandelnden Zahnarzt nötig. Daraus erwachsen zusätzliche Kosten. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Versicherungsträger heute viele Leistungen nicht mehr oder nur noch teilweise bezahlen. Doch nur die wenigsten Patienten sind in der Lage, die Kosten für eine hochpreisige Zahnbehandlung ohne weiteres zu stemmen. Damit der Patient nicht alleine auf diesen Kosten sitzen bleibt oder schlimmstenfalls eine wichtige Behandlung nicht vornehmen lässt, gibt es günstige Teilzahlungsangebote, die Ihnen große Spielräume bezüglich der Laufzeit und der Ratenhöhe gestatten. 

Ihr Zahnarzt mit geringer Wartezeit in München

Ihr Zahnarzt mit geringer Wartezeit in München möchte, dass seine Patienten sich vor allem wohl fühlen. Von der Behandlung bis zur Beratung sind Sie in unserer Praxis gut aufgehoben. Wenn Sie Fragen zur Ratenzahlung für Ihre Zahnbehandlung haben, dann klären wir diese gerne in einem Gespräch mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. 

Welche Konditionen für Teilzahlungsangebote bieten die DZR?

Sie können die Ratenzahlung nach Rechnungseingang mit den DZR vereinbaren. Dabei entscheiden Sie selber über die Höhe Ihrer monatlichen Ratenzahlung und über die von Ihnen gewünschte Laufzeit. Des Weiteren steht Ihnen auch frei, ob Ihre Zahlung zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte erfolgt. Sie vereinbaren mit dem Finanzierungspartner die Option, die für Sie am günstigsten ist. Voraussetzung ist, dass die erste Rate maximal 30 Tage nach Rechnungsdatum bei den DZR eingeht. Zins- und gebührenfrei ist die Ratenzahlung, wenn Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 6 Monaten in zwei bis sechs gleich großen Raten tilgen können. Sogar eine Stundung ist möglich. In diesem Fall können Sie die DZR ganz ohne großen bürokratischen Aufwand schriftlich oder telefonisch informieren. Allerdings darf maximal eine Rate pro Laufzeitjahr kostenlos gestundet werden. Auch Sonderzahlungen oder vorzeitige Ablöse ist bei unserem Finanzierungspartner jederzeit kostenfrei möglich.

Sollte Ihre Teilzahlungsvereinbarung über einen längeren Zeitraum als 6 Monate ab Rechnungsdatum laufen, dann entstehen Ihnen folgende Finanzierungskosten: Bei einer Laufzeit von 7 bis 12 Monate fallen 0,43 Prozent Zinsen pro Monat an und bei einer Laufzeit von 13 bis 48 Monate belaufen sich die anfallenden Zinsen auf 0,63 Prozent pro Monat. Dabei liegt die für Sie anfallende monatliche Mindestrate bei 25 Euro. Die maximale Laufzeit der Ratenzahlung liegt bei 48 Monaten. Die anfallenden Zinsen werden ab Rechnungsdatum aus dem offenen Rechnungsbetrag erhoben. Natürlich sind auch hier Sonderzahlungen oder vorzeitige Ablöse jederzeit kostenfrei möglich. Unser Teilzahlungsangebot mit dem angehängten Teilzahlungswunsch finden Sie online unter www.abz-zr.de/tzv. Möchten Sie sehen, wie hoch Ihre Raten voraussichtlich ausfallen, können Sie den Teilzahlungsrechner auf unserer Seite nutzen. Für alle Fragen stehen wir Ihnen gerne schriftlich und telefonisch zur Verfügung.

Für welche Leistungen werden Ratenzahlungen angeboten?

Zu den Leistungen, für die Sie eine Ratenfinanzierung vereinbaren können gehören zum Beispiel Zahnersatz und Teilzahnersatz (Brücken, Kronen, Implantate), Verblendungen (Veneers), keramische Zahnrekonstruktion, kieferorthopädische Maßnahmen und individuell angepasste Keramik-Inlays. Welche Leistungen im Einzelnen für Sie in Frage kommen, können Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch klären.

Unser freundliches Team hilft Ihnen gerne bei weiteren Fragen

Zeit ist ein kostbares Gut, deshalb wünscht sich Ihr Zahnarzt eine geringe Wartezeit für seine Patienten. So können auch Patienten mit einem fordernden Alltag die nötige Zeit finden, um Ihre Zähne von der Zahnarztpraxis ihres Vertrauens in München behandeln zu lassen. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit gern an uns wenden, wenn Fragen auftreten – ganz gleich, ob Sie mehr über Finanzierungsangebote erfahren möchten, über Behandlungsverfahren oder über andere Themen der Zahngesundheit und Zahnbehandlung.

Zahnzusatzversicherung – so bekommen Sie Ihr Kosten in den Griff

Zahnzusatzversicherung – so bekommen Sie Ihr Kosten in den Griff

Die zahnärztliche Grundversorgung durch die Krankenkassen ist gesichert. Dennoch mussten Versicherte in den letzten Jahren verstärkt Zuzahlungen bei vielen zahnärztlichen Leistungen und Laborkosten hinnehmen. Insbesondere beim Zahnersatz können die Eigenbeteiligungskosten mit hohen Beträgen zu Buche schlagen, die nicht jedermann tragen kann oder möchte. Hier springt die Zahnzusatzversicherung ein: Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz über die Grundversorgung hinaus können mit ihrer Hilfe teilweise erheblich reduziert werden, auch im Bereich ästhetischer Maßnahmen. Es lohnt sich jedoch, auf die Details zu achten.

Welche Kosten kann eine Zahnzusatzversicherung abdecken?

Was eine Zahnzusatzversicherung abdecken kann oder muss, kann sich von Patient zu Patient erheblich unterscheiden. Je nach Lebensalter, Einkommen oder dem Zustand Ihrer Zähne können verschiedene Schwerpunkte der Absicherung im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können Kosten entstehen durch

  • Maßnahmen zum Erhalt der Zahngesundheit (Prophylaxe, Mundhygiene, Zahnpflege),
  • Maßnahmen der Zahnbehandlung (zum Erhalt der Zahnsubstanz),
  • kieferorthopädische Maßnahmen,
  • Zahnersatz.

In den meisten Fällen ist es der Zahnersatz, der mit hohen Kosten zu Buche schlägt. Insbesondere die Versorgung mit Zahnimplantaten kann pro Zahn vierstellige Beträge kosten. Hier zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur den sogenannten Festzuschuss, die übrigen Kosten muss der Patient selbst tragen. Die günstigsten Lösungen sind jedoch leider auch oft die ästhetisch am wenigsten überzeugenden. Zur Finanzierung des Zahnersatzes macht eine zusätzliche Absicherung daher Sinn. Das Argument, dass gute Zahnpflege und Mundhygiene sowie regelmäßige Kontrolluntersuchungen Zahnersatz überflüssig machen können, ist nicht von der Hand zu weisen. Andererseits führen auch Erkrankungen, Verletzungen oder Unfälle in vielen Fällen zum Zahnverlust. Es ist daher durchaus empfehlenswert, auch diese Risiken mitzuversichern.

Deckt die Zahnzusatzversicherung auch Füllungen ab?

Die Kosten für zahnfarbene Kunststoff- oder Keramikfüllungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nur für den Frontzahnbereich übernommen. Im Seitenzahnbereich übernimmt die Krankenversicherung in der Regel nur die Kosten, die durch eine Amalgamfüllung entstehen würden. Dieses Füllmaterial ist jedoch europaweit auf dem Rückzug, da es wegen seines hohen Quecksilberanteils den Körper belasten kann. Seit Juli 2018 darf es deshalb in Deutschland aufgrund einer EU-Verordnung bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und stillenden Müttern nicht mehr eingesetzt werden. Alle anderen Versicherten müssen jedoch Mehrkosten für Kunststoff-, Komposit- oder Keramikfüllungen aus eigener Tasche zahlen. Auch hier kann eine Zusatzversicherung die Kosten erheblich dämpfen. Grundsätzlich jedoch gilt: Je mehr Kostenrisiken mit der Zusatzversicherung abgedeckt werden sollen, desto höher fällt der Versicherungsbeitrag aus.

Wie kann Ihr Zahnarzt in München bei der Planung der Zusatzversicherung helfen?

Ihr Zahnarzt ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen der Zahngesundheit – auch was die Finanzierung der nötigen Behandlungsmaßnahmen angeht. Viele sinnvolle Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung oder schonende Behandlungstechniken wie die Laserbehandlung werden leider nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Hier kommt es ganz auf den Einzelfall an, welche Zusatzleistungen in Zukunft Sinn machen könnten. Ihr Zahnarzt kennt Sie und kann Sie bei der Entscheidungsfindung beraten.

Was Sie unbedingt bei Ihrer Zahnzusatzversicherung beachten müssen

Die Zahnzusatzversicherung übernimmt Behandlungskosten oder Kosten für Zahnersatz grundsätzlich nur, wenn die Notwendigkeit der Behandlung erst nach Abschluss der Versicherung festgestellt wurde. Vor dem Eintritt in die Versicherung diagnostizierter Behandlungsbedarf ist von der Zusatzversicherung nicht abgedeckt. In der Regel springt die Zahnzusatzversicherung auch nicht gleich nach Abschluss ein, sondern erst nach einer gewissen Wartefrist, die meist mehrere Monate umfasst. Und auch dann ist der Betrag, den die Zusatzversicherung übernimmt, meist gestaffelt. So kann der Höchstbetrag, den der Versicherte in Anspruch nehmen kann, im ersten Jahr der Versicherung beispielsweise bei 500 Euro, im zweiten bei 1.000 Euro und im dritten bei 1.500 Euro liegen u. s. w. Diese sogenannte Zahnstaffel liegt vielen Tarifen zugrunde. Klären Sie vor Abschluss der Versicherung unbedingt auch, wie sich die Versicherungsbeiträge entwickeln, wenn Sie älter werden. In der Regel zahlen ältere Versicherte höhere Prämien. Erkundigen Sie sich auch, ob die Leistungen an den regelmäßigen halbjährlichen Kontrollbesuch beim Zahnarzt geknüpft sind. Dieser empfiehlt sich zwar von selbst, doch wer eine Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte, sollte darüber Bescheid wissen, ob eine solche Klausel zum Versicherungsvertrag gehört. Und zu guter Letzt sind auch die Fragen zu klären, ob flexible Tarifwechsel möglich sind – etwa wenn das Versicherungsunternehmen einen attraktiveren Tarif bietet oder Sie später weitere Leistungen hinzunehmen möchten – und wie die Kündigungsfristen aussehen, falls Sie später einmal den Anbieter wechseln möchten.

Wie finden Sie die richtige Zahnzusatzversicherung?

Anbieter für Zahnzusatzversicherungen halten eine immense Bandbreite an Tarifen und Leistungspaketen bereit, die sich zudem ständig verändern. Dabei den Überblick zu behalten, ist nicht leicht. Hinweise auf ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis geben zum Beispiel Tests durch die Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest oder andere unabhängige Organisationen. Sie können freilich einen Blick in die Details und Ihre individuelle Bedarfsermittlung nicht ersetzen. Einfacher wird die Suche durch die Mithilfe eines Versicherungsmaklers, der den Markt kennt und über die aktuelle Tariflandschaft Bescheid weiß. So kann zum Beispiel ein Maklerservice wie https://heller-makler.de beim Versicherungsvergleich und bei der Gestaltung der Details kompetente Hilfe leisten und Kosten sparen helfen.

Kommt eine Zusatzversicherung auch für Selbstständige in Frage?

In der Regel sind es gesetzlich Versicherte, die Leistungen zusätzlicher Versicherungsangebote in Anspruch nehmen, denn den Tarifen der Anbieter liegen Kassensätze wie der Festzuschuss zugrunde. Privat Versicherte sichern die Kostenübernahme für Zahnbehandlung durch den gewählten Tarif ab. Zudem gilt bei privaten Krankenversicherungen meist ein Verbot der Doppelversicherung, das zusätzliche Versicherungen bei Drittanbietern ausschließt. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen, über die ein Makler beraten kann.

Beim Zahnarzt geringe Wartezeit – in unserer Praxis am Olympiadorf kein Problem

Wir nehmen uns Zeit für Sie – auch wenn es um Fragen der Zusatzversicherung geht. Das heißt jedoch nicht, dass Sie auch viel Zeit im Wartezimmer verbringen müssen: Unser Team legt großen Wert darauf, dass Sie in unserer Praxis am Olympiadorf in München beim Zahnarzt nur geringe Wartezeit in Kauf nehmen müssen. So können Sie auch nachfolgende Termine besser planen oder einfach mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens haben.

Sie haben noch Fragen?

Ob es um Zahnzusatzversicherung oder Zahnpflege, Vorbeugung, Behandlung oder Nachsorge geht: Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an uns. Unser kompetentes Team klärt Fragen gemeinsam mit Ihnen – rufen Sie uns einfach an, schicken Sie uns eine Mail oder vereinbaren Sie einen Termin!

Aktuelles

Azubi gesucht (m/w/d)

Azubi gesucht (m/w/d) 

Zum Schuljahr 2025/2026 haben wir eine freie Ausbildungsstelle zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (m/w/d)

Absolvieren Sie ihre Ausbildung in einer Praxis, wo Ihnen alles offen steht. Es wird Ihnen ein spannendes, berufliches Umfeld geboten.

Sie lernen Zahnmedizin auf höchstem medizinischem und technischem Niveau. Das Team ist jung, dynamisch und anspruchsvoll.

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ZA Christian Sitek

ZA Christian Sitek

Der Zahnarzt Christian Sitek studierte die Zahnmedizin an der Ludwig-Maximilian Universität in München.

Im Anschluss an seine Assistenzzeit erfolgte 1996 die Niederlassung in eigener Praxis in München.

Herr Sitek war einer der ersten Zahnärzte in München, der sich auf die digitale Zahnheilkunde mit CEREC spezialisierte.

Sprache: Deutsch, Polnisch

Nichts ist schöner als ein gesundes Lächeln. Erleben Sie in meiner Zahnarztpraxis das gesamte Spektrum der modernen Zahnmedizin. Die Grundlagen dafür sind ein qualifiziertes Team, moderne Geräte und vor allem viel Zeit und Ruhe. Unser Ziel ist eine schonende und schmerzfreie Behandlung.
Christian Sitek