Zahnzusatzversicherung – so bekommen Sie Ihr Kosten in den Griff
Die zahnärztliche Grundversorgung durch die Krankenkassen ist gesichert. Dennoch mussten Versicherte in den letzten Jahren verstärkt Zuzahlungen bei vielen zahnärztlichen Leistungen und Laborkosten hinnehmen. Insbesondere beim Zahnersatz können die Eigenbeteiligungskosten mit hohen Beträgen zu Buche schlagen, die nicht jedermann tragen kann oder möchte. Hier springt die Zahnzusatzversicherung ein: Kosten für Zahnbehandlung und Zahnersatz über die Grundversorgung hinaus können mit ihrer Hilfe teilweise erheblich reduziert werden, auch im Bereich ästhetischer Maßnahmen. Es lohnt sich jedoch, auf die Details zu achten.
Welche Kosten kann eine Zahnzusatzversicherung abdecken?
Was eine Zahnzusatzversicherung abdecken kann oder muss, kann sich von Patient zu Patient erheblich unterscheiden. Je nach Lebensalter, Einkommen oder dem Zustand Ihrer Zähne können verschiedene Schwerpunkte der Absicherung im Vordergrund stehen. Grundsätzlich können Kosten entstehen durch
- Maßnahmen zum Erhalt der Zahngesundheit (Prophylaxe, Mundhygiene, Zahnpflege),
- Maßnahmen der Zahnbehandlung (zum Erhalt der Zahnsubstanz),
- kieferorthopädische Maßnahmen,
- Zahnersatz.
In den meisten Fällen ist es der Zahnersatz, der mit hohen Kosten zu Buche schlägt. Insbesondere die Versorgung mit Zahnimplantaten kann pro Zahn vierstellige Beträge kosten. Hier zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur den sogenannten Festzuschuss, die übrigen Kosten muss der Patient selbst tragen. Die günstigsten Lösungen sind jedoch leider auch oft die ästhetisch am wenigsten überzeugenden. Zur Finanzierung des Zahnersatzes macht eine zusätzliche Absicherung daher Sinn. Das Argument, dass gute Zahnpflege und Mundhygiene sowie regelmäßige Kontrolluntersuchungen Zahnersatz überflüssig machen können, ist nicht von der Hand zu weisen. Andererseits führen auch Erkrankungen, Verletzungen oder Unfälle in vielen Fällen zum Zahnverlust. Es ist daher durchaus empfehlenswert, auch diese Risiken mitzuversichern.
Deckt die Zahnzusatzversicherung auch Füllungen ab?
Die Kosten für zahnfarbene Kunststoff- oder Keramikfüllungen werden von den gesetzlichen Krankenversicherungen nur für den Frontzahnbereich übernommen. Im Seitenzahnbereich übernimmt die Krankenversicherung in der Regel nur die Kosten, die durch eine Amalgamfüllung entstehen würden. Dieses Füllmaterial ist jedoch europaweit auf dem Rückzug, da es wegen seines hohen Quecksilberanteils den Körper belasten kann. Seit Juli 2018 darf es deshalb in Deutschland aufgrund einer EU-Verordnung bei Kindern unter 15 Jahren, Schwangeren und stillenden Müttern nicht mehr eingesetzt werden. Alle anderen Versicherten müssen jedoch Mehrkosten für Kunststoff-, Komposit- oder Keramikfüllungen aus eigener Tasche zahlen. Auch hier kann eine Zusatzversicherung die Kosten erheblich dämpfen. Grundsätzlich jedoch gilt: Je mehr Kostenrisiken mit der Zusatzversicherung abgedeckt werden sollen, desto höher fällt der Versicherungsbeitrag aus.
Wie kann Ihr Zahnarzt in München bei der Planung der Zusatzversicherung helfen?
Ihr Zahnarzt ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen der Zahngesundheit – auch was die Finanzierung der nötigen Behandlungsmaßnahmen angeht. Viele sinnvolle Maßnahmen wie die professionelle Zahnreinigung oder schonende Behandlungstechniken wie die Laserbehandlung werden leider nicht durch die gesetzliche Krankenversicherung abgedeckt. Hier kommt es ganz auf den Einzelfall an, welche Zusatzleistungen in Zukunft Sinn machen könnten. Ihr Zahnarzt kennt Sie und kann Sie bei der Entscheidungsfindung beraten.
Was Sie unbedingt bei Ihrer Zahnzusatzversicherung beachten müssen
Die Zahnzusatzversicherung übernimmt Behandlungskosten oder Kosten für Zahnersatz grundsätzlich nur, wenn die Notwendigkeit der Behandlung erst nach Abschluss der Versicherung festgestellt wurde. Vor dem Eintritt in die Versicherung diagnostizierter Behandlungsbedarf ist von der Zusatzversicherung nicht abgedeckt. In der Regel springt die Zahnzusatzversicherung auch nicht gleich nach Abschluss ein, sondern erst nach einer gewissen Wartefrist, die meist mehrere Monate umfasst. Und auch dann ist der Betrag, den die Zusatzversicherung übernimmt, meist gestaffelt. So kann der Höchstbetrag, den der Versicherte in Anspruch nehmen kann, im ersten Jahr der Versicherung beispielsweise bei 500 Euro, im zweiten bei 1.000 Euro und im dritten bei 1.500 Euro liegen u. s. w. Diese sogenannte Zahnstaffel liegt vielen Tarifen zugrunde. Klären Sie vor Abschluss der Versicherung unbedingt auch, wie sich die Versicherungsbeiträge entwickeln, wenn Sie älter werden. In der Regel zahlen ältere Versicherte höhere Prämien. Erkundigen Sie sich auch, ob die Leistungen an den regelmäßigen halbjährlichen Kontrollbesuch beim Zahnarzt geknüpft sind. Dieser empfiehlt sich zwar von selbst, doch wer eine Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchte, sollte darüber Bescheid wissen, ob eine solche Klausel zum Versicherungsvertrag gehört. Und zu guter Letzt sind auch die Fragen zu klären, ob flexible Tarifwechsel möglich sind – etwa wenn das Versicherungsunternehmen einen attraktiveren Tarif bietet oder Sie später weitere Leistungen hinzunehmen möchten – und wie die Kündigungsfristen aussehen, falls Sie später einmal den Anbieter wechseln möchten.
Wie finden Sie die richtige Zahnzusatzversicherung?
Anbieter für Zahnzusatzversicherungen halten eine immense Bandbreite an Tarifen und Leistungspaketen bereit, die sich zudem ständig verändern. Dabei den Überblick zu behalten, ist nicht leicht. Hinweise auf ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis geben zum Beispiel Tests durch die Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest oder andere unabhängige Organisationen. Sie können freilich einen Blick in die Details und Ihre individuelle Bedarfsermittlung nicht ersetzen. Einfacher wird die Suche durch die Mithilfe eines Versicherungsmaklers, der den Markt kennt und über die aktuelle Tariflandschaft Bescheid weiß. So kann zum Beispiel ein Maklerservice wie https://heller-makler.de beim Versicherungsvergleich und bei der Gestaltung der Details kompetente Hilfe leisten und Kosten sparen helfen.
Kommt eine Zusatzversicherung auch für Selbstständige in Frage?
In der Regel sind es gesetzlich Versicherte, die Leistungen zusätzlicher Versicherungsangebote in Anspruch nehmen, denn den Tarifen der Anbieter liegen Kassensätze wie der Festzuschuss zugrunde. Privat Versicherte sichern die Kostenübernahme für Zahnbehandlung durch den gewählten Tarif ab. Zudem gilt bei privaten Krankenversicherungen meist ein Verbot der Doppelversicherung, das zusätzliche Versicherungen bei Drittanbietern ausschließt. Auch hier gibt es jedoch Ausnahmen, über die ein Makler beraten kann.
Beim Zahnarzt geringe Wartezeit – in unserer Praxis am Olympiadorf kein Problem
Wir nehmen uns Zeit für Sie – auch wenn es um Fragen der Zusatzversicherung geht. Das heißt jedoch nicht, dass Sie auch viel Zeit im Wartezimmer verbringen müssen: Unser Team legt großen Wert darauf, dass Sie in unserer Praxis am Olympiadorf in München beim Zahnarzt nur geringe Wartezeit in Kauf nehmen müssen. So können Sie auch nachfolgende Termine besser planen oder einfach mehr Zeit für die schönen Dinge des Lebens haben.
Sie haben noch Fragen?
Ob es um Zahnzusatzversicherung oder Zahnpflege, Vorbeugung, Behandlung oder Nachsorge geht: Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an uns. Unser kompetentes Team klärt Fragen gemeinsam mit Ihnen – rufen Sie uns einfach an, schicken Sie uns eine Mail oder vereinbaren Sie einen Termin!