Ratenzahlung – nutzen Sie die günstigen Teilzahlungsangebote der DZR
Sparsamkeit ist im Grunde eine gute Sache. Allerdings gibt es auch Lebensbereiche, wo Sparen am Ende sogar höhere Kosten verursachen kann. Das gilt auch für die Gesundheit. Wer sich hier am falschen Ende einschränkt, kann mitunter böse Überraschungen erleben. Ganz besonders trifft das auf die Gesundheit Ihrer Zähne zu. Aus kleineren Problemen, die noch relativ einfach und damit auch kostengünstig behandelt werden können, werden im Laufe der Jahre größere Probleme, mit denen mehr Kosten auf Sie zukommen. Natürlich spielen hier nicht nur hohe Preise eine Rolle. Nicht oder nicht ausreichend behandelte Zahnprobleme können nicht nur Schmerzen, sondern auch ernsthafte gesundheitliche Probleme verursachen. Allerdings werden viele zahnärztliche Leistungen heute von den Versicherungsträgern gar nicht mehr oder nur noch zum Teil bezahlt. Das schreckt viele Patienten von dringend nötigen Behandlungen ab. Glücklicherweise gibt es hier die Alternative, die Leistungen in Anspruch zu nehmen und den anfallenden Rechnungsbetrag in Ratenzahlung zu begleichen. Möglich wird das durch die einfachen und günstigen Teilzahlungsangebote der DZR (Deutsche Zahnärztliche Rechenzentren).
Wann ist eine Ratenzahlung möglich?
Ihr Zahnarzt in München arbeitet mit den DZR zusammen. Diese kümmern sich um alle anfallenden Abrechnungen, damit Ihr Zahnarzt sich vor allem auf seine Patienten konzentrieren kann. Er wird für Sie einen Behandlungsplan aufstellen. Die Höhe der Honorarkosten regelt die Gebührenordnung für Zahnärzte. Diese legt fest, wie viel die Behandlung mindestens und höchstens kosten darf. Auch die eventuellen Zuzahlungen durch den Versicherungsträger sind verbindlich geregelt. Alle darüber hinaus anfallenden Behandlungskosten müssen Sie selber zahlen. Ihr Arzt wird eine Rechnung für Sie erstellen. Nach Rechnungseingang können Sie sich dann an die DZR wenden und eine Ratenzahlung vereinbaren.
Das Abrechnungszentrum als Finanzierungspartner
Unsere Zahnärzte legen großen Wert darauf, ihre Kompetenz stetig zu erweitern und bei modernen Behandlungsmethoden und Verfahren stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Um patientenorientiert arbeiten zu können, kooperiert unsere Praxis im Bereich des Rechnungswesens mit den DZR. Die Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentren kümmern sich um die Abrechnungen und sind ein vertrauenswürdiger Partner Ihres Zahnarztes. Als Patient profitieren Sie also von diesem Service, weil Ihr Zahnarzt sich vor allem auf Sie und Ihre Bedürfnisse konzentrieren kann. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, einfach und unbürokratisch eine Teilzahlung mit den DZR zu vereinbaren. So müssen Sie die Kosten Ihrer Zahnbehandlung nicht auf einmal tragen und können Sie in überschaubaren Raten abbezahlen.
Warum eine Ratenzahlung?
Heute ist in der Zahnbehandlung vieles möglich, was vor einigen Jahren noch kaum vorstellbar war. Moderne Behandlungsmethoden und Zahnersatz made in Germany garantieren eine ausgezeichnete Qualität. Allerdings sind für diese Qualität auch ein besonderes Equipment in den Dentallaboren und ein hohes fachliches Wissen bei Ihrem behandelnden Zahnarzt nötig. Daraus erwachsen zusätzliche Kosten. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Versicherungsträger heute viele Leistungen nicht mehr oder nur noch teilweise bezahlen. Doch nur die wenigsten Patienten sind in der Lage, die Kosten für eine hochpreisige Zahnbehandlung ohne weiteres zu stemmen. Damit der Patient nicht alleine auf diesen Kosten sitzen bleibt oder schlimmstenfalls eine wichtige Behandlung nicht vornehmen lässt, gibt es günstige Teilzahlungsangebote, die Ihnen große Spielräume bezüglich der Laufzeit und der Ratenhöhe gestatten.
Ihr Zahnarzt mit geringer Wartezeit in München
Ihr Zahnarzt mit geringer Wartezeit in München möchte, dass seine Patienten sich vor allem wohl fühlen. Von der Behandlung bis zur Beratung sind Sie in unserer Praxis gut aufgehoben. Wenn Sie Fragen zur Ratenzahlung für Ihre Zahnbehandlung haben, dann klären wir diese gerne in einem Gespräch mit Ihnen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Welche Konditionen für Teilzahlungsangebote bieten die DZR?
Sie können die Ratenzahlung nach Rechnungseingang mit den DZR vereinbaren. Dabei entscheiden Sie selber über die Höhe Ihrer monatlichen Ratenzahlung und über die von Ihnen gewünschte Laufzeit. Des Weiteren steht Ihnen auch frei, ob Ihre Zahlung zum Monatsanfang oder zur Monatsmitte erfolgt. Sie vereinbaren mit dem Finanzierungspartner die Option, die für Sie am günstigsten ist. Voraussetzung ist, dass die erste Rate maximal 30 Tage nach Rechnungsdatum bei den DZR eingeht. Zins- und gebührenfrei ist die Ratenzahlung, wenn Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 6 Monaten in zwei bis sechs gleich großen Raten tilgen können. Sogar eine Stundung ist möglich. In diesem Fall können Sie die DZR ganz ohne großen bürokratischen Aufwand schriftlich oder telefonisch informieren. Allerdings darf maximal eine Rate pro Laufzeitjahr kostenlos gestundet werden. Auch Sonderzahlungen oder vorzeitige Ablöse ist bei unserem Finanzierungspartner jederzeit kostenfrei möglich.
Sollte Ihre Teilzahlungsvereinbarung über einen längeren Zeitraum als 6 Monate ab Rechnungsdatum laufen, dann entstehen Ihnen folgende Finanzierungskosten: Bei einer Laufzeit von 7 bis 12 Monate fallen 0,43 Prozent Zinsen pro Monat an und bei einer Laufzeit von 13 bis 48 Monate belaufen sich die anfallenden Zinsen auf 0,63 Prozent pro Monat. Dabei liegt die für Sie anfallende monatliche Mindestrate bei 25 Euro. Die maximale Laufzeit der Ratenzahlung liegt bei 48 Monaten. Die anfallenden Zinsen werden ab Rechnungsdatum aus dem offenen Rechnungsbetrag erhoben. Natürlich sind auch hier Sonderzahlungen oder vorzeitige Ablöse jederzeit kostenfrei möglich. Unser Teilzahlungsangebot mit dem angehängten Teilzahlungswunsch finden Sie online unter www.abz-zr.de/tzv. Möchten Sie sehen, wie hoch Ihre Raten voraussichtlich ausfallen, können Sie den Teilzahlungsrechner auf unserer Seite nutzen. Für alle Fragen stehen wir Ihnen gerne schriftlich und telefonisch zur Verfügung.
Für welche Leistungen werden Ratenzahlungen angeboten?
Zu den Leistungen, für die Sie eine Ratenfinanzierung vereinbaren können gehören zum Beispiel Zahnersatz und Teilzahnersatz (Brücken, Kronen, Implantate), Verblendungen (Veneers), keramische Zahnrekonstruktion, kieferorthopädische Maßnahmen und individuell angepasste Keramik-Inlays. Welche Leistungen im Einzelnen für Sie in Frage kommen, können Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch klären.
Unser freundliches Team hilft Ihnen gerne bei weiteren Fragen
Zeit ist ein kostbares Gut, deshalb wünscht sich Ihr Zahnarzt eine geringe Wartezeit für seine Patienten. So können auch Patienten mit einem fordernden Alltag die nötige Zeit finden, um Ihre Zähne von der Zahnarztpraxis ihres Vertrauens in München behandeln zu lassen. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit gern an uns wenden, wenn Fragen auftreten – ganz gleich, ob Sie mehr über Finanzierungsangebote erfahren möchten, über Behandlungsverfahren oder über andere Themen der Zahngesundheit und Zahnbehandlung.